Eine Betreuungsweisung (BTW) stellt eine Maßnahme der Einzelfallhilfe dar, die sich über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erstreckt und von einer pädagogischen Fachkraft der Jugendhilfe Limburg-Weilburg e.V. durchgeführt wird.
Ziele sind dabei die Aufarbeitung der Ursachen der delinquenten Verhaltensweisen, sowie Hilfsangebote zur Verselbständigung. Dies kann erfolgen durch:
- lebenspraktische Unterstützung (z.B. Unterstützung bei Wohnungssuche, bei der Berufsfindung, Ausschöpfung von Maßnahmen zur sozialen Sicherung usw.)
- psychosoziale Beratung und Betreuung (z.B. Unterstützung bei persönlichen und Familienkonflikten, bei der gesellschaftlichen Rollenfindung, Akzeptanz der sozialen Situation, biographische Aufarbeitung)
- Vermittlung von Fähigkeiten, die zur Bewältigung des Alltags notwendig sind (z. B. Pünktlichkeit, Regeln einhalten)
- Auseinandersetzung mit der Straftat und Übernahme der Verantwortung
- Krisenintervention
Dabei richtet sich das Hilfsangebot immer nach der individuellen Problemlage des Einzelnen. Sind auch andere Institutionen mit dem Jugendlichen befasst, wird eine Kooperation angestrebt.
Zielgruppe sind delinquent gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren, deren Straftat Ausdruck einer schwierigen sozialen Lebenslage und struktureller Benachteiligung ist; der/die Betroffene muss über den Inhalt der BTW informiert und zur Mitarbeit bereit sein, d.h. eine Vorstellung durch die Jugendgerichtshilfe sollte schon vor der Verhandlung stattfinden.